Jobsharing – Definition des Arbeitsmodells
Ganz einfach gesagt, lässt sich Jobsharing mit Arbeitsplatzteilung übersetzen. Hierbei teilen zwei oder mehrere Arbeitnehmer einen oder mehrere Arbeitsplätze untereinander auf. Neben dem Arbeitsplatz teilen sich die Beteiligten allerdings auch das Gehalt. In der klassischen Form besetzen zwei Mitarbeiter einen Vollzeit-Arbeitsplatz und leisten die vertraglich vereinbarten Stunden. Diese Vorteile bietet Jobsharing für Sie als Arbeitnehmer:
• Sie teilen sich die Arbeitszeit und können den Alltag flexibler gestalten.
• Sie erhalten Unterstützung von Ihrem Partner und müssen nicht alles allein regeln.
• Sie sind zufriedener und haben weniger Stress.
• Sie können auch in Teilzeit Ihre Karriere vorantreiben.
Durch die Aufteilung des Arbeitsplatzes können Sie Ihre Arbeitszeiten besser auf Ihr Privat- und Familienleben abstimmen. Ihre Work-Life-Balance ist somit ausgewogener und Sie können entspannter und gelassener an die Arbeit gehen. Passende Büromöbel für Ihren Arbeitsplatz, wie Besprechungstische und Büroleuchten finden Sie im Angebot von Büro Blitz!
Gibt es auch Nachteile beim Jobsharing?
Wie bei allen Dingen kann Jobsharing auch Nachteile mit sich bringen oder Probleme verursachen. Bedenken Sie, dass Sie beide für den Wirkungsbereich verantwortlich sind. Erledigt ein Partner seine Arbeit nicht ordnungsgemäss, müssen in der Regel beide Sharing-Partner dafür geradestehen. Es besteht also eine hohe gegenseitige Abhängigkeit. Überdies ist der Abstimmungsaufwand bei Jobsharing sehr hoch, dadurch kann es zu unterschiedlichen Konflikten und dem Problem der Kompetenzüberschneidungen kommen. Eine klare Kommunikation und exakte Absprachen sind somit wichtig, um Auseinandersetzungen und Probleme zu vermeiden. Je nach Vereinbarung können Sie einen gemeinsamen Bürotisch oder zwei einzelne Tische nutzen, um Kompetenzüberschneidungen vorzubeugen. Ideal geeignet sind die höhenverstellbaren Schreibtische von Büro Blitz. Die Sharing-Partner müssen generell sehr gut organisiert und kompromissbereit sein. Nur so kann eine gelungene Zusammenarbeit langfristig gelingen.Welche Nutzen hat Jobsharing für Firmen
Nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Unternehmen profitieren von Jobsharing. Dennoch nutzen nur wenige Firmen bisher das neue Arbeitsmodell. Die meisten Chefs scheuen sich vor dem Aufwand, den die Planung mit sich bringt.
Für Arbeitgeber bringt Jobsharing folgende Vorteile:
• Durch das Vieraugenprinzip passieren weniger Fehler am Arbeitsplatz.
• Das Arbeitsmodell ermöglicht einen guten Ausgleich von Fehl- und Krankzeiten.
• Eine passgenaue Besetzung der Stelle ist durch Jobsharing möglich.
Zu beachten ist hierbei, dass Sharing-Partner nicht gleichzeitig arbeiten. Wer Jobsharing plant, muss die Arbeitszeiten daher unbedingt mit dem Chef und dem Partner abstimmen.
Unterschiedliche Formen des Jobsharing
Es gibt verschiedene Wege für die Arbeitsplatzteilung. Am bekanntesten sind drei Formen, die alle individuelle Vor- und Nachteile bieten. Man unterscheidet folgende Modelle im Jobsharing:
• Jobsplitting
• Jobpairing
• Topsharing
Bei Jobsplitting handelt es sich um eine zeitliche Trennung einer Vollzeitstelle. Mehrere Mitarbeiter teilen sich eine Stelle und arbeiten unabhängig voneinander. In der Regel erfüllen sie die gleichen Aufgaben zu unterschiedlichen Zeiten. Es gibt also keine Kooperation, aber dadurch auch seltener Kompetenzüberschneidungen und Konflikte, da jeder für sich selbst verantwortlich ist.
Von Jobparing spricht man dann, wenn die Beteiligten gemeinsam für alle Aufgaben, Tätigkeiten und Ziele verantwortlich sind. Sie tragen auch für das Ergebnis eine gemeinsame Verantwortung. Beide müssen sich in ihren Entscheidungen somit eng abstimmen und klar miteinander und mit dem Team kommunizieren.
Topsharing bezeichnet das Jobsharing für Führungskräfte. Man spricht dann auch von einer sogenannten Doppelspitze. Zwei Führungskräfte teilen sich eine Stelle. Dies ist allerdings mit einem hohen Planungsaufwand verbunden. Denn Führungskräfte haben meist einen grossen Verantwortungsbereich und zahlreiche Weisungsbefugnisse. Klare Absprachen sind hierbei unabdingbar.