Bei der Frage, ob ein Hund am Arbeitsplatz erlaubt ist, scheiden sich oft die Geister. Die einen möchten ihren Liebling auch beim Arbeiten nicht missen und fühlen sich auch nicht gut dabei, den Hund zu lange zu Hause allein zu lassen. Die anderen empfinden den tierischen Begleiter als störend und haben ein Problem mit einem Hund am Arbeitsplatz. Wie sieht bei einem Hund am Arbeitsplatz die Rechtslage aus? Und kann ein tierischer Begleiter die Arbeitsleistung vielleicht sogar steigern? Wir von buero-blitz haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.
Hunde am Arbeitsplatz: So ist die Rechtslage
Wer einen Hund mit ins Büro nehmen möchte, sollte sich zunächst mit der Rechtslage vertraut machen. Tatsache ist: Um einen Hund an den Arbeitsplatz mitnehmen zu können, brauchen Sie immer die Einwilligung Ihres Chefs. Der Chef eines Unternehmens darf frei entscheiden, ob in seinem Büro während der Arbeitszeiten ein Hund am Arbeitsplatz erlaubt ist oder nicht. Begründet wird dies damit, dass der Hund die Konzentrationsfähigkeit und damit die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden herabsetzen kann und die Frage, ob dies erlaubt ist, liegt daher beim Arbeitgeber. Auch wenn der Hund nach draussen muss, kann der Mitarbeitende nicht einfach den Hund am Arbeitsplatz lassen, sondern muss die Arbeit unterbrechen und den Hund rauslassen. Auch diese Unterbrechungen brauchen die Einverständnis Ihres Chefs. Ein weiteres Problem können mögliche Schäden durch den Hund an Firmeneigentum sein. Sollte Ihr Hund am Arbeitsplatz erlaubt sein, sollten Sie in jedem Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abschliessen, damit es bei möglichen Schäden an der Büroausstattung durch den Vierbeiner nicht zu Ärger kommt. Die gesetzliche Grundlage für das mögliche Hundeverbot durch den Chef findet sich in §106 der Gewerbeordnung:
„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.“
Aus diesem Paragraphen ergibt sich ein Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Hund am Arbeitsplatz ohne Einwilligung des Chefs: Womit müssen Sie rechnen?
Wer seinen Hund ohne eine Einwilligung des Arbeitgebers zur Arbeit mitbringt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Im schlimmsten Falle droht bei wiederholtem Vorkommen eine Kündigung. Eine Ausnahme gibt es: Handelt es sich bei dem Hund um einen Blindenhund, ist der Hund am Arbeitsplatz selbstverständlich erlaubt. Eine weitere Ausnahme ergibt sich, wenn Kollegen ihre Hunde mit ins Büro bringen und das Verbot des Hundes am Arbeitsplatz sich nur auf Sie bezieht. In diesem Falle greift der Grundsatz der Gleichbehandlung und Sie können die Erlaubnis einfordern, ebenfalls ihren Hund am Arbeitsplatz haben zu dürfen. Dies gilt natürlich nur, solange Ihr Hund gut erzogen ist. Ist Ihr Hund schlecht erzogen und stört die anderen Mitarbeitenden, greift der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht.
Hund am Arbeitsplatz Studie: Kann ein Hund sogar das Arbeitsklima verbessern?
Bei der Frage, ob ein Hund am Arbeitsplatz erlaubt ist oder nicht, wird meist zunächst auf die Nachteile geschaut, die die Begleitung durch den Hund mit sich bringt. Doch kann es auch Vorteile haben, einen Hund am Arbeitsplatz zu dulden? Verschiedene Studien[1] geben darüber Aufschluss. Durch die Studien ist belegt, dass ein Hund am Arbeitsplatz auch Verbesserungen mit sich bringen kann.
- Verbesserung des Arbeitsklimas
Tiere haben Einfluss auf unsere Stimmungen, das ist eigentlich jedem bekannt. Hunde können in besonderer Weise unsere Stimmung heben und oft kommen sie sogar mit ihrer tierischen Kontaktaufnahme leichter zu verschlossenen Menschen durch, als es andere Menschen vermögen. So kann ein Hund helfen, zurückgezogene Personen mehr in das Team einzubeziehen.
- Reduzierung des Stresslevels
Durch viele Studien ist bereits belegt, dass Hunde eine positive Auswirkung auf das Stresslevel ihrer Besitzer haben. Doch gilt das auch für den Hund am Arbeitsplatz? Studien sagen: Ja, das gilt auch für den Hund am Arbeitsplatz. Mitarbeiter, die einen Hund in der Nähe haben, fühlen sich oft weniger gestresst als solche, bei denen das nicht der Fall ist. Woran liegt das? Wer einen Hund in der Nähe hat, macht oft eine kurze Pause, um sich diesem zu widmen und ihn zu streicheln. Das Streicheln eines Tieres setzt stressmindernde Hormone frei und auch die Unterbrechung der Arbeit für einen kurzen Moment sorgt für eine stresslindernde Wirkung.
- Steigerung der Motivation
Hunde am Arbeitsplatz steigern laut den Studien die Motivation der Mitarbeiter. Statt eines Leistungsabfalles, die Arbeitgeber oft bei einem Hund am Arbeitsplatz befürchten, kann also mit einem Hund am Arbeitsplatz mit einer Leistungssteigerung gerechnet werden. Die Anwesenheit eines Hundes am Arbeitsplatz spendet Energie und nicht nur das: Auch das Ansehen der Chefs wird dadurch gesteigert. Auch hierüber erfolgt ein Motivationsschub. Wer seinen Chef mag, arbeitet lieber und produktiver und fühlt sich insgesamt wohler. Hast Sie noch Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
[1] Bundesverband Bürohund Studie; Virginia Common Wealth University Studie