Home-Office Strom absetzen – so geht’s


Vor allem seit Corona arbeiten mehr Menschen im Home-Office, doch stellte sich dabei häufig die Frage, ob man im Homeoffice Strom absetzen kann – unabhängig davon, ob möglicherweise der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. Nach der Home-Office Empfehlung, die der Bundesrat am 18. Oktober 2020 in der Schweiz ausgesprochen hat, zieht es vermehrt Arbeitskräfte in die Homeoffice-Plätze.

Wie man im Homeoffice Strom absetzen kann, hat zunächst für Verwirrung gesorgt, vor allem da auch jeder Kanton diese Situation anders handhabt. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie weiterhin im Homeoffice tätig sind und Ihren Homeoffice-Strom absetzen möchten?

Home-Office Stromkosten absetzen nach dem Steuergesetz

Die absetzbaren Berufskosten sind in Art. 26 DGB beziehungsweise Art. 9 StHG geregelt, jedoch wird das Homeoffice als solches nicht ausdrücklich im Steuergesetz erklärt. Daher findet sich hier auch kein Hinweis darauf, ob und wie Sie im Homeoffice Strom absetzen können.

Es gibt lediglich in der Berufskostenverordnung einen Hinweis auf die Auslagen für das private Arbeitszimmer zu Hause (beispielsweise Büromöbel) sowie die benötigten Werkzeuge wie einen PC oder Laptop und einen Drucker. Alle anderen Kosten, die berufsbedingt im Home-Office entstehen, können über eine Pauschale geltend gemacht werden. Darüber lässt sich auch der Homeoffice-Strom absetzen.

Home-Office Strom absetzen – als Berufskosten

Hier können Sie entweder eine Pauschale oder die tatsächlich angefallenen Kosten bei der Steuer geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass diese tatsächlich für Ihre Erwerbstätigkeit notwendig sind. Die Pauschale und die tatsächlichen Kosten können allerdings nicht gleichzeitig geltend gemacht werden.

Die Geltendmachung der tatsächlichen Kosten lohnt sich allerdings nur dann, wenn sie die Pauschale übersteigen und sich im Vergleich zu den absetzbaren Verpflegungs- und Fahrtkosten, die nach Art. 26 DGB abzugsfähig sind, lohnen.

Erstattung vom Arbeitgeber anstelle bei der Steuer im Homeoffice Strom absetzen

Es ist auch möglich, vom Arbeitgeber eine Erstattung der Kosten zu erhalten, anstelle erst bei der Steuer im Home-Office Strom absetzen zu wollen. Die Begründung dafür liegt in der Tatsache, dass laut Obligationsrecht (Art. 327 I OR) der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern alle notwendigen Materialien, Geräte, Berufskleidung und Ähnliches zur Verfügung stellen muss. Dazu gehören auch die Anschaffungs-, Unterhalts- und Reparaturkosten für die Geräte – es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde explizit etwas anderes vereinbart.

Die Mitarbeiter dürfen auch ihre eigenen Geräte (PC, Drucker, Telefon etc.) für die Erledigung der Arbeit einsetzen, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Allerdings muss er dann (nach Art. 327 II OR) dem Arbeitgeber eine Entschädigung dafür bezahlen, falls im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung nichts anderes festgelegt wurde.

Keine Entschädigung bei nur vorübergehender Home-Office Arbeit

Leider hängt die Kostenerstattung davon ab, ob dem Mitarbeiter nicht beim Arbeitgeber selbst ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht – denn dann ist dieser nicht verpflichtet, die Telefon- oder Energiekosten im Home-Office zu ersetzen! Vor allem bei einer nur kurzfristigen Anordnung, dass der Mitarbeiter im Home-Office arbeiten soll, muss er sich nicht an diesen Kosten beteiligen. Er muss aber dennoch Kosten für die Geräte, wie beispielsweise das Druckerpapier oder die Patronen übernehmen.

Vorübergehendes Homeoffice bei der Steuer absetzen?

Wenn Sie vom Arbeitgeber keine Erstattung erhalten, ist zu prüfen, ob Sie stattdessen im Home-Office Strom absetzen können. Gerade bei einer nur vorübergehenden Nutzung des Home-Office, das ursprünglich nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, können Sie diese Kosten nicht bei der Steuer absetzen. Auf diese Weise können Sie also nicht den Homeoffice-Strom absetzen.

Dabei spielt es aber eine Rolle, in welchem Kanton Sie wohnen, da dies unterschiedlich geregelt ist. Es gibt aber strenge Voraussetzungen für die Anerkennung eines Home-Office. Zum Beispiel muss es sich dabei um einen separaten und ausschliesslich als Arbeitszimmer genutzten Raum handeln.

Home-Office Strom absetzen – wann lohnt es sich, das Homeoffice abzusetzen

Im Home-Office Strom absetzen ist also nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich, die vom jeweiligen Kanton, Ihrem Arbeitsvertrag, der Dauer der Tätigkeit (nicht nur vorübergehend) und weiteren Punkten abhängig sind.

Kosten fürs Home-Office nur unter bestimmten Bedingungen absetzbar

Um im Home-Office Strom absetzen zu können und überhaupt Kosten für das Home-Office überhaupt bei der Steuer angeben zu können, sind folgende wichtige Voraussetzungen zu erfüllen:

• Der Arbeitgeber muss regelmässig seine Arbeit im Home-Office erledigen • Diese Arbeit muss einen wesentlichen Teil, also einen Grossteil der täglichen Arbeit ausmachen

• Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung.

Folgende Berufskosten können in diesem Fall geltend gemacht werden:

• Anteilige Versicherungsbeiträge oder Kontogebühren • Heizkosten / Klimaanlage

• Kosten für Arbeitsmaterial • Mietanteil

• Stromkosten (für Beleuchtung und Arbeitsgeräte)

Wenn diese Kosten bereits die Pauschale für Berufskosten übersteigen, können Sie ausserdem noch weitere effektive Kosten angeben wie:

• Berufskleidung

• Hard- und Software

• Fachliteratur

Aber Achtung: die Steuerämter prüfen die Angabe sehr genau!

Aufgrund der Unterschiede in den einzelnen Kantonen und der Komplexität der Vorgaben empfiehlt es sich, die Optionen für das Stromabsetzen im Home-Office im Einzelfall mit dem Steuerberater zu besprechen.