Kommt bald wieder die Home Office Pflicht?


Das Arbeiten im Home Office in vielen anderen Ländern der Welt ist dies heutzutage schon eine Selbstverständlichkeit. Hierzulande kam das Arbeiten im Home Office erst mit der Corona Pandemie. Und somit betraten viele Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer im Jahr 2020/21 Neuland.

Doch wurde zu Beginn der Pandemie noch auf das freiwillige Angebot gesetzt, kam es im Verlauf zur Home Officepflicht. Die Home Office Pflicht 2021 endete im Sommer. Doch mittlerweile gibt es sie wieder die Home Officepflicht. Was bedeutet die neuerliche Home Officeplicht nun für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Wir als Profi für Büromöbel klären auf!

Ganz einfach ausgedrückt heisst dies nun, dass Arbeitgeber überall dort die Home Officepflicht umlegen müssen, wo es machbar ist.  Das heisst, die Pflicht im Homeoffice zu arbeiten, trifft auf alle Arbeitnehmer zu den Büroarbeiten oder andere vergleichbare Tätigkeiten verrichten.

Home Officepflicht: Arbeitgeber müssen die Arbeit im Homeoffice anbieten

Für Arbeitgeber gab es schon einmal die Verpflichtung, die Arbeit im Homeoffice anzubieten und zwar immer dann, wenn es möglich war. Diese Home Officepflicht endete zum 30. Juni 2021. Mit dem neuen Gesetz wird nun wieder die Verpflichtung zum Home Office eingeführt. Allerdings ist die Regelung zur Home Officepflicht vorerst bis zum 19. März 2022 befristet.

Home Officepflicht: Nur wenige Ausnahmen sind davon befreit

Für die meisten Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie das Arbeiten im Home Office ermöglichen müssen und zwar immer dann, wenn keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe gegen die Home Officepflicht sprechen.

Doch was sind eigentlich zwingende betriebliche Gründe?

Nun, zwingende betriebliche Gründe liegen beispielsweise dann vor, wenn im betreffenden Betrieb die notwendigen Arbeitsmittel nicht vorhanden sind, um die Arbeit im Home Office zu ermöglichen. Auch wenn die erforderliche IT-Infrastruktur nicht vorhanden ist, ist dies ein zwingend betrieblicher Grund.

Anderweitige organisatorische Erschwernisse befreien nicht von der Pflicht, den Angestellten im Home Office arbeiten zu lassen. Auch Kleinbetriebe sind von der Home Officepflicht nicht ausgenommen.

Eine Pflicht auch für Arbeitnehmer

An diesem Punkt haben aber nicht nur Arbeitgeber eine Verpflichtung. Arbeitnehmer müssen der Pflicht im Homeoffice zu arbeiten, nachkommen, zumindest dann, wenn dieser Verpflichtung keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.

Doch welche Gründe kann ein Arbeitnehmer anbringen, wenn das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist? Gründe, dass die Home Officepflicht nicht wahrgenommen werden kann, können beispielsweise sein, dass in der Wohnung zu wenig Platz ist oder aber die entsprechende technische Ausrüstung nicht zur Verfügung steht. Auch die Störung durch Dritte kann ein Grund dafür sein, dass ein Arbeitnehmer nicht in den eigenen vier Wänden arbeiten kann.

Für die meisten von Ihnen bedeutet dies, dass ein weiterer meist einsamer Winter im Home Office ansteht. Viele vermissen die Kollegen im Büro und lieb gewordene Rituale. So mancher geniesst aber vielleicht auch das bestimmte Anstrengungen wie zum Beispiel der Weg zur Arbeit wegfallen und das sich Beruf- und Privatleben dank Home Office sehr viel leichter regeln lassen.

Unter Umständen haben Sie ja auch festgestellt, dass Sie bei der Arbeit im Home Office sehr viel produktiver und konzentrierter bei der Sache sind. Und dank Videokonferenzen und anderen technischen Möglichkeiten muss niemand, sofern man dies nicht möchte, auf den Kontakt zu Kollegen verzichten während der Home Officepflicht.