Betriebliches Gesundheitsmanagement – was gehört dazu?


Betriebliches Gesundheitsmanagement hat das Ziel, den Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten. Um dies zu erreichen, ist eine detaillierte Planung, Umsetzung und Durchführung, sowie der Ausbau betrieblicher Strukturen erforderlich. Die Arbeitswelt wird zunehmend schnelllebiger und stellt hohe Ansprüche an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es wird Flexibilität, Mobilität und ständige Erreichbarkeit gefordert. Langfristig gesehen führen die hohen Anforderungen jedoch zu Dauerstress, Unzufriedenheit und machen schlimmstenfalls krank. Ein geeignetes Konzept für betriebliches Gesundheitsmanagement ist somit unabdingbar für die Gesundheit der Mitarbeiter im Unternehmen. Hierzu gehören unter anderem Arbeitsschutzmassnahmen, aber auch die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter, beispielsweise durch Betriebssport oder gesunde Ernährung in der Kantine. Von BGM Massnahmen profitieren Arbeitnehmer und Unternehmen übrigens gleichermassen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement Massnahmen – sind Arbeitgeber dazu verpflichtet?

Einen grossen Teil der Lebenszeit verbringt der Mensch am Arbeitsplatz – umso wichtiger ist ein gesundes und positives Arbeitsumfeld. In einem gesunden Arbeitsumfeld arbeiten Mitarbeiter motivierter, produktiver, loyaler und sind seltener krank. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement Konzept ist für Arbeitgeber keine Pflicht, jedoch haben Unternehmen die Pflicht, die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Überdies müssen sie sich für die Gesundheit von Mitarbeitern einsetzen, die häufig und lange krank sind. Ein durchdachtes Konzept für betriebliches Gesundheitsmanagement ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber somit sehr profitabel. Die Krankenkassen fördern zudem Gesundheitsleistungen für Arbeitnehmer.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – die Vorteile im Überblick:

        Arbeitgeber        

        Arbeitnehmer        

  • Steigerung der Produktivität
  • Verbesserter Gesundheitszustand
  • Verbesserung des Unternehmensimage
  • Weniger Arztbesuche
  • Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit
  • Höhere Lebensqualität
  • Motiviertere Mitarbeiter
  • Bessere Leistungsfähigkeit
  • Kostenreduktion durch weniger Krankheitsausfall
  • Reduktion von Belastungen

Betriebliches Gesundheitsmanagement Konzept: Arbeitsschutz als zentraler Teil

Betriebliches Gesundheitsmanagement beinhaltet drei Hauptthemen, den Arbeitnehmerschutz, die betriebliche Gesundheitsförderung und das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement. Arbeitsschutzmassnahmen sind keine freiwillige Leistung – Unternehmen sind nämlich gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen. Sie haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern und müssen sich an die Verordnungen des Arbeitsschutzgesetzes halten. Dabei geht es nicht nur um die Gefahrenabwehr und Gefährdungsbeurteilung – die Arbeitsbedingungen müssen auch menschengerecht gestaltet sein.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – folgende Pflichten gehören zum Arbeitsschutz:

• Gefährdungsbeurteilung

• Dokumentation von Arbeitsunfällen

• Erstellung von Betriebsanweisungen

• Regelmässige Unterweisungen zum Beispiel an Maschinen

• Besondere Schutzmassnahmen, zum Beispiel bei giftigen Arbeitsstoffen oder Gefahrguttransport

• Erste-Hilfe-Massnahmen und Ernennung von Ersthelfern

Neben baulichem und technischem Schutz sind Unternehmen verpflichtet, auch psychische Belastungen durch neue Technologien und Umwelteinflüssen von Arbeitnehmern fernzuhalten. Für werdende Mütter, Jugendliche und Schwerbehinderte gelten zusätzliche, besondere Regeln bezüglich des Arbeitsschutzes.

Betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen: Arbeitsplatz gesund und ergonomisch gestalten

Arbeitgeber haben die Pflicht, für eine angemessene Arbeitsumgebung zu sorgen. Dazu zählt auch die Ergonomie am Arbeitsplatz. Höhenverstellbare Schreibtische im Büro ermöglichen ein gesünderes Arbeiten. Ob elektrisch oder manuell – mit höhenverstellbaren Schreib- und Arbeitstischen können Arbeitnehmer die Höhe optimal anpassen und sowohl im Stehen als auch im Sitzen arbeiten. Ergonomische Bürostühle entlasten Rücken, Nacken und Arme auch bei langen Arbeitszeiten und sorgen für mehr Produktivität. Flexible Monitorhaltungen ermöglichen das Anpassen des Bildschirms auf die gewünschte Höhe und beugen Nackenschmerzen vor. Die richtigen Büroleuchten unterstützt zudem konzentriertes Arbeiten und schont die Augen. Mit Trennwänden lassen sich einzelne Arbeitsplätze voneinander abgrenzen und ermöglichen so mehr Ruhe und Privatsphäre beim Arbeiten im Büro.

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Gesundheitsförderung der Mitarbeiter

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein weiterer Baustein im Konzept für betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie umfasst Massnahmen, die die Gesundheit der Mitarbeiter fördern. Hierzu zählen Massnahmen zur Ernährung, Bewegung, Suchtprävention, psychische Gesundheit und Organisation. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern kostenloses Obst und Wasser an. In grossen Unternehmen finden sich ausserdem immer häufiger gesunde Kantinen mit frischen, regionalen und gesunden Lebensmitteln. Kleinere Unternehmen können gesunde Mittagessen bezuschussen. Für die Kategorie Bewegung werden meist Rücken-Kurse, Betriebssport und Sportveranstaltungen angeboten. Schulungen für Führungskräfte, Raucherentwöhnungen und Seminare sollen der Suchprävention dienen. Zur Förderung der psychischen Gesundheit eignen sich Angebote, wie Qi-Gong, Workshops zur Stressbewältigung und Work-Life-Balance.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – Wiedereingliederung von Mitarbeitern

Manchmal sind Mitarbeiter mehr als 6 Wochen lang im Krankenstand, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder einer medizinischen Rehamassnahme. Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit springen die Krankenkassen ein und zahlen erkrankten Arbeitnehmern ein Krankengeld. Ab der 6. Woche wird aber auch geprüft, ob eine stufenweise Wiedereingliederung in das Unternehmen möglich ist. Arbeitgeber müssen diese Wiedereingliederungsmassnahme anbieten und Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Mitarbeiter sollen hierdurch stufenweise wieder an die höhere Arbeitsbelastung herangeführt werden. Meistens beginnen die genesenen Arbeitnehmer mit einem 4-Stunden-Arbeitstag und steigern die Arbeitszeit in den kommenden Wochen Stück für Stück. Arbeitgeber zwar sind verpflichtet, eine Wiedereingliederung anzubieten, Arbeitnehmer müssen diese aber nicht in Anspruch nehmen, wenn sie nicht wollen.

Fazit betriebliches Gesundheitsmanagement: keine Pflicht, aber von Vorteil

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist für Unternehmen keine Pflicht, bietet aber zahlreiche Vorteile und deckt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ab. Mit vorbeugenden Gesundheitsmassnahmen werden lange Krankheitsphasen verhindert und so die Produktivität des Unternehmens gesteigert. Auch die Krankenkassen leisten Beiträge, wenn Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern. Ein gut durchdachtes, betriebliches Gesundheitsmanagement ist daher für alle Seiten nützlich. Wir von buero-blitz sind Ihr Experte rund um Bürotische, Bürostühle und Büroeinrichtung.