© dolgachov/123rf.com
Eigentlich ist ein Betriebsausflug ein freudiges Ereignis. Viele Unternehmen veranstalten Betriebsausflüge beispielsweise einmal pro Jahr und zusätzlich zu besonderen Ereignissen wie dem Abschluss eines Projekts oder der Gründung neuer Abteilungen. Je mehr Teilnehmer ein Betriebsausflug hat, desto komplizierter wird jedoch auch dessen Organisation. Auch die Kosten für einen Betriebsausflug sollten im Auge behalten werden, da Ausgaben nur bis zu einem bestimmten Betrag abzugsfähig sind oder gar anteilig von den Teilnehmern versteuert werden müssen. In diesem Artikel finden Sie daher nachfolgend fünf Tipps für einen gelungenen Betriebsausflug, der nicht nur alle Teilnehmer zufrieden stellt, sondern auch noch lange in Erinnerung bleiben wird.
Tipp Nummer 1: Rechtliche und steuerliche Belange von vorne herein berücksichtigen
Laut Auffassung der Finanzverwaltung hat ein Betriebsausflug einen betrieblich wie gesellschaftlichen Charakter und ist damit eine zulässige und abzugsfähige Betriebsausgabe. Dies gilt für maximal zwei Betriebsausflüge pro Jahr, also beispielsweise eine Weihnachtsfeier und ein Sommerfest. Grundsätzlich muss ein Betriebsausflug oder eine Betriebsveranstaltung allen Mitarbeitern offenstehen, wobei es Ausnahmen, beispielsweise für Betriebsausflüge einzelner Organisationseinheiten oder besondere Anspruchsgruppen gibt. Gängige Regelungen zur Besteuerung zusätzlicher Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter sind bei Betriebsausflügen generell grosszügiger. So steht ein Freibetrag von bis zu 110 € zur Verfügung. Nur wenn die Kosten pro Person darüber liegen ist ein geldwerter Vorteil individuell zu versteuern. Alternativ kann aber auch ein Unternehmen jene Summe, die den Freibetrag übersteigt pauschal mit 25 % abgelten. Die Kosten für einen Betriebsausflug können Unternehmen in voller Höhe als Betriebsausgaben ansetzen. Bis zum Freibetrag von 110 € pro Person gilt die ansonsten auf 70 % des Gesamtpreises beschränkte Abzugsfähigkeit von Bewirtungen ebenfalls nicht.
Tipp Nummer 2: Den richtigen Rahmen festlegen
Je nach Teilnehmerzahl und Unternehmen kann die Organisation eines Betriebsausfluges durchaus anspruchsvoll sein. Gerade wenn Mitarbeiter von vielen Standorten zusammenkommen und unterschiedliche Erwartungen haben. Für Unternehmen mit mehr als 200 bis 300 Mitarbeitern hat sich als Rahmen oft die Anmietung einer interessanten Location wie einer alten Produktionshalle oder eines grossen Saals bewährt. Die Betreiber bieten oft passende Catering-Angebote und weitere Service-Leistungen wie Transfers oder Hotelshuttles. Auch stehen diese in Kontakt mit Musikern, Bands und Aktionskünstlern, die als zusätzliches Highlight einen Betriebsausflug bereichern.
Kleinere Betriebsausflüge, wie etwa die jährliche abteilungsinterne Weihnachtsfeier bietet mehr Flexibilität. Hier können etwa alle Mitarbeiter Vorschläge einreichen und gemeinsam einen schönen Rahmen festlegen. Auch individuelle Besonderheiten lassen sich hier wesentlich einfacher berücksichtigen.
© rawpixel/123rf.com
Tipp Nummer 3: Günstigere Betriebsausflüge mit Familienbeteiligung veranstalten
Ein Betriebsausflug muss nicht immer vom Feinsten sein. Da Betriebsausflüge ausserdem häufig ausserhalb der Dienstzeit stattfinden, verlieren viele Mitarbeiter die geschätzte Zeit mit Partner und/oder Familie. Dabei ist es rechtlich problemlos möglich, auch Partner und Kinder an einem Betriebsausflug teilhaben zu lassen. Allerdings werden die zusätzlichen Aufwendungen für persönliche Gäste dem persönlichen Freibetrag gegenübergestellt, was insbesondere bei aufwändigen Betriebsausflügen schnell zu einer Steuerpflicht (s.o.) führen kann. Auch ein Sommerfest auf dem Unternehmensgelände zählt als Betriebsausflug. Kosten für eine Location und die Anfahrt können gespart und anderweitig investiert werden. Unterhaltung für die Kinder, eine Band, zwei drei mobile Bars und ein grosser Schwenkgrill gepaart mit schönem Wetter ist dann im Rahmen des Freibetrages finanzierbar und sorgt für Zufriedenheit.
Tipp Nummer 4: Frühzeitige Planung
Damit möglichst viele Mitarbeiter teilnehmen und Kosten für Transfer, Bewirtung oder Unterkunft verlässlich kalkuliert werden können, sollte frühzeitig eingeladen werden und um Rückmeldung gebeten werden. Caterern, Hoteliers und anderen Beteiligten kann so frühzeitig eine genaue Personenzahl genannt werden, was bei weniger Teilnehmern eine Kostenersparnis bedeutet. Eine frühzeitig begonnene Planung erlaubt auch genügend Zeit für die genaue Gestaltung eines solchen Events. Viele Menschen sind überrascht, wie viel Aufwand die Planung und Organisation einer solchen Veranstaltung erfordert. Häufig ist auch die Zusammenarbeit mit einer Eventagentur empfehlenswert.
Tipp Nummer 5: Austausch fördern
In grösseren Unternehmen begegnen sich auf einem grossen Betriebsausflug viele Leute, die sich bisher noch nicht persönlich kennen. Dementsprechend sind viele Teilnehmer dazu geneigt, sich in jenen Gruppen zusammenzufinden, in denen sie auch während der Arbeitszeit verweilen. Eine bewährte Empfehlung ist daher, zumindest für die Dauer des Abendessens Platzkarten zu verteilen. Diese werden willkürlich, beispielsweise am Eingang gezogen und enthalten eine Tischnummer. Aufgrund eines gemeinsamen Arbeitgebers ergeben sich dann trotz anfänglicher Zurückhaltung angenehme Gespräche und neue Kontakte. Dies kann dann sogar positive Auswirkungen auf die standort- und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit haben.